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Mobbing - Fragen und Antworten an Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Aus Arbeitnehmer Sicht
Mein Kollege gibt mir beim Vorbeigehen einen Klaps
auf den Hintern. Muss ich mir das gefallen lassen?
Nein, das ist eindeutig sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz. Stellen Sie ihn zur Rede und
machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass
Sie das nicht dulden. Wenn das nicht hilft,
beschweren Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.
Falls es trotzdem zu weiteren Übergriffen
kommt, erwägen Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Bei der Arbeit wird es immer schlimmer. Ich will nur
noch weg und werde das Arbeitsverhältnis künden.
Kann ich trotzdem stempeln gehen?
Kündigung aus Verzweiflung ist keine gute
Lösung. Zur Beilegung von einem Konflikt sollten
alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Sprechen
Sie sich mit Ihrem Hausarzt ab. Wenn er Ihre Not
versteht, bitten Sie ihn um ein ärztliches Zeugnis.
Es sollte die Bestätigung enthalten, dass ein wei-
terer Verbleib am bestehenden Arbeitsplatz Ihrer
Gesundheit und Ihrer Arbeitsfähigkeit schadet.
In der Regel werden Sie dann von der
Arbeitslosenkasse nicht mit zusätzlichen Ein-
stelltagen gebüsst. Sie werden so behandelt, als
ob Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hätte.
Ich habe vor 2 Monaten eine neue Abteilung übernom-
men. Ein langjähriger Mitarbeiter macht Stimmung
gegen mich. Was kann ich tun?
Suchen Sie mit diesem Mitarbeiter das Gespräch
unter vier Augen. Bitten Sie ihn, seine kritischen
Überlegungen mitzuteilen. Hören Sie genau zu,
welche Ihrer Anweisungen oder Veränderungen
im Arbeitsablauf er nicht nachvollziehen kann.
Überprüfen Sie, ob es anderen Mitarbeitenden
ähnlich geht. Haben Sie Veränderungsprozesse
zu schnell etabliert? Werden von Ihnen eingelei-
tete Massnahmen und Reformen nicht vom
ganzen Team verstanden?
Ich arbeite seit 4 Monaten als Verkäuferin bei einer
Modeboutique in einem Einkaufszentrum. Es läuft sehr
wenig. Vor zwei Monaten hat die Chefin eine Freundin
eingestellt. Jetzt verlangt sie von mir, dass ich in einer
Filiale im Stadtzentrum arbeite. Sie mutet mir das zu
und weiss dabei genau, dass der Kinderhort meiner
Tochter hier um die Ecke ist. Ich bin der Meinung, das
ist Mobbing!
Natürlich kann immer ein Mobbing-Element mit-
spielen. Dass Sie Ihre Vorgesetzte in einer ande-
ren Filiale einsetzen will, genügt jedoch nicht, um
von Mobbing zu sprechen. Es ist dem Arbeitge-
ber gestattet, Sie in einer anderen Filiale einzu-
setzen. Zum Beispiel, um dort personelle Eng-
pässe zu überbrücken.
Aus Arbeitgeber Sicht
Ein Mitarbeiter meldet sich nach einer Auseinander-
setzung krank. Ich will mit ihm reden, aber er weigert
sich. Kann ich ihn zur Teilnahme an einem Gespräch
zwingen?
Wenn Krankheit als Mittel zur Konfliktlösung ins
Spiel kommt, ist schon viel Geschirr zerschlagen.
Liegt ein Arztzeugnis vor, welche die Arbeitsun-
fähigkeit bescheinigt, können Sie ihn nicht zu
einem Gespräch zwingen. Überlassen Sie der
Personalabteilung die Kontaktnahme zum Mit-
arbeiter. Fragen Sie bei Ihrer Krankentaggeld-
versicherung nach einem externen Case-
Management. Eine sanfte und klug überlegte
Form der Kommunikation hilft bei der Schadens-
begrenzung.
Wir sind ein exportorientiertes KMU. Der hohe Wech-
selkurs macht uns zu schaffen. In dieser Zeit ist von
allen Mitarbeitenden ein erhöhtes Engagement ver-
langt. Ein an sich zuverlässiger Mitarbeiter beklagt
sich, er würde von seinem Vorgesetzten gemobbt. Wir
haben bei ihm erhöhte krankheitsbedingte Kurzabwe-
senheiten festgestellt. Er wirkt psychisch sehr ange-
spannt und neigt zu aufbrausendem Verhalten. Wir
vermuten private Probleme. Können wir von ihm ver-
langen, dass er sich in Psychotherapie begibt?
Der Arbeitgeber kann keine Vorschriften
machen, in welche medizinische Behandlung
sich ein Mitarbeiter begeben soll. Jedoch kann er
einwandfreies Verhalten und Leistung verlangen.
Fordern Sie den Mitarbeiter auf, die von ihm als
Mobbing empfundenen Verhaltensweisen des
Vorgesetzten genau zu beschreiben. Wenn er
sich von Ihnen ernst genommen fühlt, nimmt er
Ihre Sorge wegen seinem veränderten Verhalten
eher auf. Machen Sie ihm klar, dass Sie auf
Dauer keinen Mitarbeiter in der Krise beschäfti-
gen können. Bieten Sie ihm gleichzeitig Unter-
stützung an. Wenn Sie eine Meldung bei der
kantonalen IV Stelle machen, wird der Mitarbei-
ter zu einem Gespräch eingeladen. Die IV kann
ihn mit einem unabhängigen externen Coaching
helfen, die Probleme am Arbeitsplatz besser
anzugehen.
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